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Allgemeine Geschäftsbedingungen

TMBO Solutions UG

§ 1 Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der TMBO Solutions UG und deren Auftraggebern geschlossen werden. Diese sind wirksam für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen oder durch neue AGB‘s ersetzt werden. Von diesen AGB‘s abweichende oder widersprechende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit, es sei denn, die TMBO Solutions UG hat sich mit deren Geltung schriftlich einverstanden erklärt. Im Folgenden werden zur Vereinfachung die Kunden von TMBO Solutions UG als „Auftraggeber“ bezeichnet, TMBO Solutions UG wird teilweise auch als „Auftragnehmer“ bezeichnet. 

§ 2 Leistungsumfang, Dienstleistung

§ 2.1. Der Auftragnehmer stellt Personal im Rahmen einer Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung, keine Personalüberlassung an den Auftraggeber) für diverse Auftraggeber (Firmenkunden, private Auftraggeber) zur Verfügung. Das Personal ist bei dem Auftragnehmer angestellt. Das bei dem Auftraggeber eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich den Weisungen vom Auftragnehmer (auch vertreten durch eine Teamleitung vor Ort).

§ 2.2. Für die Richtigkeit der von dem Personal gemachten Angaben und den Inhalt der von dem Personal abgegebenen Erklärungen wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Angaben des zur Erbringung der Dienstleistung bei dem Vertragspartner eingesetzten Personals auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

§ 2.3. Das zur Erfüllung der Dienstleistung eingesetzte Personal wird durch den Auftragnehmer gemäß den vertraglich vereinbarten Anforderungen mit aller Sorgfalt ausgesucht. Das ausgewählte Personal kann jederzeit kurzfristig vor oder auch noch nach Einsatzbeginn vom Auftragnehmer aus wichtigem Grund ausgetauscht werden. Aufgrund der Gleichberechtigungsrichtlinien (all genders) können keine Präferenzen geltend gemacht werden. Das Personal wird nach Verfügbarkeit ausgewählt.

§ 2.4. Zu den zu erbringenden Leistungen vom Auftragnehmer zählen alle Dienstleistungen, die schriftlich in dem Dienstleistungsvertrag aufgeführt sind. Alle Neben- oder Sonderabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2.5. Alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung erforderlichen und durch den Auftragnehmer angelieferten Gegenstände und Materialien sind sein Eigentum und müssen unverzüglich nach Beendigung der Einsätze an den Auftragnehmer zurückgegeben werden.

§ 2.6. Wird für einzelne Einsätze kein Dienstleistungsvertrag vereinbart, so erklären sich beide Vertragsparteien damit einverstanden, die grundlegenden Vereinbarungen eines standardmäßigen Dienstleistungsvertrages einzuhalten. Die AGB’s finden hier ebenso Anwendung.

§ 2.7. In einzelnen Fällen kann es zu Kooperationen mit anderen Dienstleistern kommen, in diesem Fall gilt das Personal als vom Auftragnehmer gestellt. Es bedarf keiner Zustimmung durch den Auftraggeber.

§ 2.8. Die Buchungen des Personals sind bis 7 Werktage vor Einsatzbeginn zu erfolgen. Es wird eine Mindestbuchungsdauer von 4,5 Stunden vorausgesetzt.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Zustandekommen der Dienstleistung

§ 3.1. Angebote von TMBO Solutions UG (Auftragnehmer) sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3.2. Ein rechtsverbindlicher Dienstleistungsvertrag mit dem Auftragnehmer kommt erst zustande, wenn dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt und dieser vom Auftragnehmer schriftlich angenommen wurde oder wenn zwischen den Vertragsparteien ein rechtsverbindlicher Dienstleistungsvertrag unterzeichnet wurde. Ebenso gilt ein Dienstleistungsvertrag als zustande gekommen, wenn dieser aufgrund längerer Zusammenarbeit als zustande gekommen anzusehen ist (Mailverkehr, wiederkehrende Geschäftsbeziehungen).

§ 3.3. Sollte sich während der Erbringung der Dienstleistung für den Auftraggeber herausstellen, dass weitere, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen erforderlich sind oder werden, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen, sind diese mit dem Auftragnehmer schriftlich zu vereinbaren.

§ 3.4. Das bei dem Auftraggeber eingesetzte Personal ist nicht bevollmächtigt, entsprechende Verträge oder Ergänzungsvereinbarungen im Namen von TMBO Solutions UG abzuschließen oder Dienstleistungsverträge entsprechend zu erweitern oder inhaltlich zu ändern.

§ 3.5. Dienstleistungsverträge sowie entsprechende Änderungs- und/oder Ergänzungsvereinbarungen hierzu kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande, nicht zwischen dem Auftraggeber und dem Personal.

§ 3.6. Wird für einzelne Einsätze kein Dienstleistungsvertrag vereinbart, so erklären sich beide Vertragsparteien damit einverstanden, die grundlegenden Vereinbarungen eines standardmäßigen Dienstleistungsvertrages einzuhalten. Die AGB’s finden hier ebenso Anwendung. Dies gilt ebenso für Auftragserteilungen gemäß Angebot und Annahme des Angebotes und/oder bestehenden Mailverkehr.

§ 4 Abwerbeverbot

§ 4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit dem vom Auftragnehmer zur Erbringung der Dienstleistung bei dem Auftraggeber eingesetzten Personal kein eigens direktes Vertragsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Personal vom Auftragnehmer nicht abzuwerben und dem Personal von TMBO Solutions UG auch keine Vertragsangebote zu unterbreiten, welche auf den Abschluss eines Dienst- oder Anstellungsvertrages gerichtet sind.

§ 4.2. Diese Verpflichtung besteht für den Auftraggeber auch nach der Beendigung der Erbringung der Dienstleistung noch für einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten fort.

§ 4.3. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € pro Zuwiderhandlung und abgeworbener Person.

§ 5 Leistungszeitraum, Leistungsdauer

§ 5.1. Der Leistungszeitraum oder die Leistungsdauer, die in der jeweils gesondert getroffenen Dienstleistungsvereinbarung (auch per Angebot für einzelne Einsätze oder einvernehmlichen Schriftverkehr) getroffen wurden, sind verbindlich.

§ 5.2. Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistung frei, wenn er unverschuldet an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird und er dies trotz der nach den Umständen des Falles erforderlichen Sorgfalt nicht mit zumutbaren Mitteln abwenden konnte. Dies ist z. B. der Fall bei höherer Gewalt, Krieg, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung (auch durch Dritte), behördlichen Eingriffen, Epidemien, Pandemien, Verkehrsunfällen, etc.

§ 6 Zahlung

§ 6.1. Ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Anzahlung auf die Auftragssumme vereinbart, so ist die Anzahlung spätestens 7 Kalendertage vor dem Einsatztermin zur Zahlung fällig.

§ 6.2. Die Rechnungsforderungen vom Auftragnehmer sind 7 Tage nach Erhalt der Rechnung rein netto ohne Abzüge fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Rechnungen werden per Email versendet.

§ 6.3. Die vereinbarten Stundensätze werden gemäß der unterschriebenen Stundenzettel vom Auftraggeber abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

§ 6.4. Anfahrtspauschalen für die Mitarbeiter werden je nach Auftrag abgerechnet, diese können im Einzelfall zwischen 6 Euro bis 15 Euro betragen. Eine Mischkalkulation bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Alle Pauschalen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

§ 7 Aufrechnung

§ 7.1. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig titulierte Forderungen des Auftraggebers.

§ 8 Zurückbehaltunsrecht

§ 8.1.Ein Zurückbehaltungsrecht an den Rechnungsforderungen der TMBO Solutions UG kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Dienstleistungsvertrag beruht.

§ 9 Zahlungsverzug

§ 9.1. Gerät der Auftraggeber bei dem vereinbarten Zahlungsziel in Verzug, so ist der Auftragsnehmer berechtigt eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Mahngebühr zu erheben.

§ 10 Rücktritt, Stornierung Dienstleistungsvertrag, Stornierung Dienstleistung

$ 10.1. Der Auftraggeber kann jederzeit den Rücktritt von dem Dienstleistungsvertrag erklären oder diesen kündigen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Rücktritt, Kündigung oder Widerruf bedürfen der Schriftform (auch per Email).

§ 10.2. Erfolgt durch den Auftraggeber eine Kündigung oder der Rücktritt von dem Dienstleistungsvertrag, so fallen folgende Stornokosten zahlbar an den Auftragsnehmer an:

  • § 10.2.1. Mehr als 14 Kalendertage vor dem Einsatzbeginn fallen keine Stornokosten an bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn.
  • § 10.2.2 Bei Erklärung des Rücktritts weniger als 72 Stunden, auch in Teilbereichen (z. B. Verringerung des Personals) fallen 100 % des Auftragsvolumens an, und zwar von der ursprünglich geplanten Einsatzdauer. Hier wird nicht die zur Buchung zugrunde gelegte Mindesteinsatzdauer von 4,5 Stunden herangezogen.
  • § 10.2.3. Bei Rücktritt oder Kündigung des Dienstleistungsvertrages durch den Auftraggeber, hat dieser die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung/Stornierung angefallenen Kosten zu tragen (z. B. Arbeitskleidung, Equipment etc.) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 11 Beanstandung an der erbrachten Dienstleistung

§ 11.1. Etwaige Beanstandungen an der erbrachten Dienstleistung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mündlich, fernmündlich oder per Mail für den betreffenden Einsatz mitzuteilen, spätestens jedoch 1 Stunde nach Einsatzbeginn. Diese Beanstandung ist der Geschäftsführung oder dem eingesetzten Teamleiter vor Ort mitzuteilen.

§ 11.2. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungs- bzw. Rügepflicht nicht oder nicht fristgerecht nach oder können Mängel der Leistung aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende des Einsatzes behoben werden, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer herleiten. Minderungsansprüche kann der Auftraggeber in diesem Fall ebenso nicht geltend machen.

§ 12 Garantien seitens TMBO Solutions UG

§ 12.1. Alle Erklärungen, die durch den Auftragsnehmer im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag abgegeben werden (z.B. Qualifikationen, Leistungsbeschreibungen etc.) beinhalten nicht die Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer.

§ 13 Änderungen, Sonderabsprachen

§ 13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages (auch Sonderabreden oder Nebenabreden) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 14 Haftung

§ 14.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

§ 14.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 14.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den Auftragnehmer, die Gäste des Auftragnehmers oder Dritte verursacht werden.

§ 14.4. Für Bagatellschäden bis zu einem Wert von 100,00 Euro (z. B. Glasbruch, Geschirr etc.) haftet der Auftraggeber. Ansonsten ist zu klären, ob die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers hinzuzuziehen ist. Ein ausreichender Versicherungsschutz des Auftragnehmers ist grundsätzlich Voraussetzung für die Zusammenarbeit und kann jederzeit nachgewiesen werden.

§ 14.5. Bei Einsätzen ohne bewachte Garderobe hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass alle Kleidungsstücke, Taschen, Wertgegenstände, Autoschlüssel etc. an einem nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Ort verschlossen aufbewahrt werden können. Dies gilt für den Auftraggeber und seine Angehörigen selbst sowie für die Gäste des Auftraggebers. Das Personal des Auftragnehmers muss seine persönlichen Dinge möglichst separat an einem für die anderen Gäste nicht zugänglichen Ort verstauen können. Eine Haftung für entwendete oder abhanden gekommene Gegenstände soll somit ausgeschlossen werden.

§ 15 Gerichtsstand

$ 15.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aus dem Dienstleistungsvertrag ist der Geschäftssitz von TMBO Solutions UG. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§ 16 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags oder dieser AGB bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen als auch die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags und der AGB selbst unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

§ 17 Datenschutz

TMBO Solutions UG verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Vertragserfüllung verwendet.

Stand August 23 – TMBO Solutions UG

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